PROFESS Diamanttechnik


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs


Allgemeine Geschäfts- und
Lieferbedingungen der
Profess Alzey,
Inh. Roland Hotz
Stand 1. März 2012


§ 1 Geltung der AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Vertragssprache ist Deutsch. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.
2.2 Leihgeräte sind Eigentum der Fa. PROFESS. Bei Verlust oder Beschädigung werden diese zum Neuwert berechnet.

§ 3 Kaufpreis und Nebenkosten

3.1 Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Andere Preisvereinbarungen oder Festpreise sind ausdrücklich schriftlich fest zu legen. Bestellmengen, außerhalb einer VPE, werden auf die nächste VPE erhöht.
3.2 Verpackungskosten trägt der Verkäufer, soweit diese nicht separat vom Vorlieferanten berechnet werden. Die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
3.3 Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Vorlieferant. Bestellungen unter € 50,00 Warenwert werden mit € 15,00 Mindermengenzuschlag oder mit dem Zuschlag des Vorlieferanten berechnet.
3.4 Aufträge über € 250,00 werden frei Haus geliefert; ansonsten beträgt die Versandkostenpauschale € 8,50 bei Paketen oder die Versand-Vorkosten. Die Versand-Vorkosten bei Direktlieferungen ab Werk werden in jedem Fall weiterberechnet.

§ 4 Gefahrenübergang

4.1 Die Liefergefahren, z.B. Beschädigung, Verschlechterung oder Verlust der Sendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlässt; dies gilt auch bei Direktlieferungen ab Hersteller und bei Lieferung "frei Haus".
4.2 Verzögert sich die Auslieferung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von einem Zurückhaltungsrecht Gebrauch macht.

§ 5 Lieferfristen

Besprochene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg, auch bei Verkehrsbehinderungen und -stockungen). Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 2 Wochen überschritten, ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurück zu treten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

§ 6 Abnahme- bzw. Annahmeverweigerung

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so kann ihm der Verkäufer eine angemessene Frist zur Warenannahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht angenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Warenrückgaben bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Anfallende Kosten - auch die des Vorlieferers - trägt der Käufer, mindestens jedoch 15 % des Rechnungswertes.

§ 7 Bezahlung des Kaufpreises

Wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sind die Zahlungen sofort netto in bar fällig. Die berechneten Preise sind so kalkuliert, dass unberechtigte Skonto- oder sonstige Abzüge in keinem Fall hingenommen werden können. Ist ein Abbuchungsauftrag erteilt, wird dieser innerhalb von 5 Tagen abgewickelt.Bei Rückbelastungen mangels Deckung, werden die entstandenen Bankgebühren plus einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 je Arbeitsvorgang berechnet.

§ 8 Zahlungsverzug des Käufers

Wird, bedingt durch eine besonders vereinbarte Belieferung auf Ziel, die festgelegte Zahlungsfrist überschritten, so ist der Käufer sofort in Verzug und muss dem Verkäufer nach EU-Richtlinie 2011/7 die empfohlenen Verzugszinsen, die "Zinsen auf Tagesbasis", bezahlen. Weiterhin werden für jede einzelne Mahnung € 15,00 zur Deckung des Kostenaufwandes berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, wie z.B. Betreibungs- und/oder Inkassokosten, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Bei Anträgen auf Garantie, weist die Fa. PROFESS daraufhin, dass sie für die Garantieabwicklung lediglich als Erfüllungsgehilfe des Herstellers auftrete, d.h. der Käufer erhält die Garantie, die vom jeweiligen Hersteller zugesagt ist. Für gebrauchte Ware erhält der Käufer keine Gewährleistung, es sei denn, der Hersteller dieser Ware hat eine Gewährleistung zugesagt.
9.2 Für gelieferte PROFESS - eigene Verbrauchsgüter erhält der Käufer 1 Jahr Gewähr.
9.3 Die Lieferung ist unverzüglich nach dem Eintreffen beim Käufer sorgfältigst auf Mängel zu untersuchen. Unterbleibt diese Untersuchung, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
9.4 Das Geltend machen von verborgenen Mängeln ist nur innerhalb von 3 Monaten nach Auslieferung schriftlich möglich.
9.5 Bei berechtigtem Mangel behält sich der Verkäufer vor, statt der Erstattung des Kaufpreises, nachzubessern oder Ersatz zu liefern, allerdings nur beim Teil der Ware, der fehlerhaft ist.
9.6 Die Fa. PROFESS haftet nicht dafür, dass die Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Das gilt auch, wenn Mitarbeiter/innen oder Erfüllungsgehilfen/innen die Ware dem Kunden für einen bestimmten Verwendungszweck vorgeschlagen haben. Eine Beratung erfolgt in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verbindlichkeit für die Fa. PROFESS.
9.7 Weitere Ansprüche sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen, dies gilt im Besonderen für vertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst eingetreten sind.
9.8 Für Materialauszüge aus zu diesem Zweck erhaltener Pläne und für Montageempfehlungen werden keinerlei Gewährleistungen übernommen; entsprechendes gilt auch für Dübelbemessungen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sonstiger Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verkäufers.
10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferte Ware zurück zu nehmen. In der Zurücknahme durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, es wurde ausdrücklich erklärt. Der Käufer ermächtigt schon heute den Verkäufer mit der Warenrücknahme, sowie die Ware bei ihm weg zu holen. Der Verkäufer ist bei Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeit des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet.

§ 11 Aufrechnung


Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Alzey. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 Salvatoresche Klausel

Soweit einzelne Absätze/Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der anderen AGB-Paragraphen hierdurch nicht berührt. Käufer und Verkäufer erklären, in einem derartigen Fall den unwirksamen Paragraphen durch einen solchen zu ersetzen, die dem unwirksamen oder undurchführbaren Paragraphen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.

Alle vorherigen AGB´s sind hiermit ungültig.



Letzte Aktualisierung am 03.03.2014 | alzey@profess-diamanttechnik.de

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